AEE Gold AG: BaFin gestattet Wertpapierinformationsblatt; Bezugsfrist für die Barkapitalerhöhung festgelegt auf 22.03.2021-06.04.2021
Heidelberg (pta015/18.03.2021/10:41) – Die Hauptversammlung der AEE Gold AG hat am 1. Dezember 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 670.239,00 Euro um bis zu 3.351.195,00 Euro auf bis zu 4.021.434,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 3.351.195 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien („Neue Aktien“) gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien werden den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 1:5 zum Gesamtausgabebetrag in Höhe von EUR 1,00 je Neuer Aktie zum Bezug angeboten.
Zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung war entsprechend den Regelungen des Wertpapierprospektgesetzes ein Wertpapierinformationsblatt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Gestattung einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblattes am 17. März 2021 gestattet. Das Wertpapierinformationsblatt wurde heute auf der Internetseite der AEE Gold AG unter https://aeegold.de/wp/kapitale… veröffentlicht.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates ebenfalls am 17. März 2021 die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung beschlossen. Der Bezugspreis wurde auf EUR 1,00 je Neue Aktie festgelegt. Die Bezugsfrist läuft vom 22. März 2021 bis zum 6. April 2021. Das Bezugsangebot wird am 22. März 2021 im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der AEE Gold AG unter https://aeegold.de/wp/kapitalerhoehung2021/ veröffentlicht. Auf der genannten Internetseite steht ab dem 22. März 2021 auch ein Formular des Zeichnungsscheines zum Download für zeichnungswillige Aktionäre bereit.
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